Stadtentwicklungsausschuss · 30. Juni 2026 · TOP 5.2

Gerechte Parkraumlösungen für Kleinkrafträder und Roller in der Innenstadt

§ 24 GO NRW, verwiesen vom Anregungs- und Beschwerdeausschuss am 09.06.2026

nicht abgestimmt: Im Ratsinformationssystem: „keine Abstimmung“ bzw. „Nichtbefassung“. Behandelt, aber nicht abgestimmt – etwa weil das Gremium beschlossen hat, sich nicht damit zu befassen. Vorlage § 24 GO NRW

Früherer Beschluss

Am 09.06.2026 im Anregungs- und Beschwerdeausschuss: einstimmig beschlossen

Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat einstimmig über Parkraumlösungen für Kleinkrafträder und Motorroller in der Bielefelder Innenstadt entschieden. Ziel der Beratung waren gerechtere Regelungen für das Abstellen dieser Fahrzeuge.

Zum Beschluss

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.