Bezirksvertretung Mitte · 18. Juni 2026 · TOP 21

Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB; hier: Voranfrage zur Nutzungsänderung einer ehemaligen neuapostolischen Kirche des Landes NRW zu einem Mehrfamilienhaus mit 24 Wohneinheiten, Taubenstraße 14

zur Kenntnis genommen: Ein Bericht oder eine Antwort wurde vorgestellt. Zu entscheiden gab es nichts, deshalb wurde nicht abgestimmt – typisch bei Anfragen und Informationsvorlagen. Informationsvorlage

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.