Rat der Stadt Bielefeld · 2. November 2023 · TOP 20

Aufstellung der Außenbereichssatzung „Wandweg“ gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich und südlich des Wandweges - Stadtbezirk Stieghorst - Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss

nicht abgestimmt: Im Ratsinformationssystem: „keine Abstimmung“ bzw. „Nichtbefassung“. Behandelt, aber nicht abgestimmt – etwa weil das Gremium beschlossen hat, sich nicht damit zu befassen. Beschlussvorlage

Früherer Beschluss

Am 24.10.2023 im Stadtentwicklungsausschuss: abweichend vom Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Der Stadtentwicklungsausschuss hat einstimmig den Entwurf für eine Außenbereichssatzung am Wandweg in Stieghorst beschlossen. Auf dem rund 3,1 Hektar großen Areal können damit entlang der Straße etwa 15 Baugrundstücke für Einzelhäuser mit jeweils bis zu zwei Wohneinheiten entstehen. Die Pläne werden im nächsten Schritt öffentlich ausgelegt.

Zum Beschluss

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.