Stadtentwicklungsausschuss · 29. November 2022 · TOP 8

Denkmalrechtliche Unterschutzstellung von zwei ehemaligen „britischen Siedlungen“ in Bielefeld als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Bielefeld nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)

zur Kenntnis genommen: Ein Bericht oder eine Antwort wurde vorgestellt. Zu entscheiden gab es nichts, deshalb wurde nicht abgestimmt – typisch bei Anfragen und Informationsvorlagen. Informationsvorlage