Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 11. Januar 2022 · TOP 4.1

Entscheidung über den Widerspruch des Naturschutzbeirates zur Erteilung einer Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 29 BNatSchG / § 41 LNatSchG für die Inanspruchnahme der gesetzlich geschützte Allee „Ahornallee an der Gütersloher Straße (B61) bei Heidekamp“ (AL-BI-0010)

von Tagesordnung genommen: Im Ratsinformationssystem: „abgesetzt“. Vor oder zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung genommen und nicht behandelt. Kann später erneut auf eine Tagesordnung kommen. Beschlussvorlage

Wie es ausging

Am 22.03.2022 im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: abweichend vom Beschlussvorschlag mit Mehrheit beschlossen

Der Ausschuss befasste sich mit dem Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen die Inanspruchnahme einer geschützten Allee an der Gütersloher Straße für ein Gewerbegebiet. Das Gremium traf hierzu abweichend vom Verwaltungsvorschlag einen Beschluss mit Mehrheit. Die Entscheidung betrifft den Schutz des dortigen Baumbestands sowie die geplante Gewerbeansiedlung.

Zum Beschluss

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.