Rat der Stadt Bielefeld · 8. Dezember 2022 · TOP 23

21. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Bielefeld vom 19.12.1997

nicht abgestimmt: Im Ratsinformationssystem: „keine Abstimmung“ bzw. „Nichtbefassung“. Behandelt, aber nicht abgestimmt – etwa weil das Gremium beschlossen hat, sich nicht damit zu befassen. Beschlussvorlage

Früherer Beschluss

Am 29.11.2022 im Finanz- und Personalausschuss: einstimmig beschlossen

Die 21. Änderungssatzung zur Abfallentsorgung wurde einstimmig zur Beschlussfassung im Rat empfohlen. Die Neukalkulation für das Jahr 2023 berücksichtigt veränderte Zinssätze und einen leicht gesunkenen Gebührenbedarf trotz inflationsbedingt höherer Materialkosten. Auf dieser Basis werden die städtischen Müllgebühren für die Haushalte festgesetzt.

Zum Beschluss

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.