Rat der Stadt Bielefeld · 8. Dezember 2022 · TOP 22

46. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Grundstücksentwässerung und der Abwasseruntersuchungen in der Stadt Bielefeld vom 22. November 1973 (KdS Grundstücksentwässerung).

nicht abgestimmt: Im Ratsinformationssystem: „keine Abstimmung“ bzw. „Nichtbefassung“. Behandelt, aber nicht abgestimmt – etwa weil das Gremium beschlossen hat, sich nicht damit zu befassen. Beschlussvorlage

Früherer Beschluss

Am 29.11.2022 im Finanz- und Personalausschuss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss hat die Änderungssatzung zur Kostendeckung der Grundstücksentwässerung einstimmig an den Rat weiterempfohlen. Durch Anpassungen der Gebührenkalkulation und des Zinssatzes nach Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW wurden die Berechnungsgrundlagen für das Jahr 2023 neu gefasst. Dies wirkt sich auf die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser im Stadtgebiet aus.

Zum Beschluss

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.