Früherer Beschluss
Am 29.11.2022 im Finanz- und Personalausschuss: einstimmig beschlossen
Der Ausschuss empfahl einstimmig die 42. Änderung der Straßenreinigungssatzung zur Beschlussfassung durch den Rat. Hintergrund sind Anpassungen an die aktuelle Rechtslage zur Gebührenkalkulation und ein gestiegener Gesamtdeckungsbedarf durch höhere Personal-, Treibstoff- und Materialkosten. Für die Bürgerinnen und Bürger bildet dies die Grundlage für die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für 2023.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.