Rat der Stadt Bielefeld · 8. Dezember 2022 · TOP 21

42. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 23. November 1978

nicht abgestimmt: Im Ratsinformationssystem: „keine Abstimmung“ bzw. „Nichtbefassung“. Behandelt, aber nicht abgestimmt – etwa weil das Gremium beschlossen hat, sich nicht damit zu befassen. Beschlussvorlage

Früherer Beschluss

Am 29.11.2022 im Finanz- und Personalausschuss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss empfahl einstimmig die 42. Änderung der Straßenreinigungssatzung zur Beschlussfassung durch den Rat. Hintergrund sind Anpassungen an die aktuelle Rechtslage zur Gebührenkalkulation und ein gestiegener Gesamtdeckungsbedarf durch höhere Personal-, Treibstoff- und Materialkosten. Für die Bürgerinnen und Bürger bildet dies die Grundlage für die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für 2023.

Zum Beschluss

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.