Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.
Stadtentwicklungsausschuss · 2. Februar 2021 · TOP 3.4
Anordnung zur max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem OWD auf 80 km/h -Gutachten Lärmberechnung-
zur Kenntnis genommen: Ein Bericht oder eine Antwort wurde vorgestellt. Zu entscheiden gab es nichts, deshalb wurde nicht abgestimmt – typisch bei Anfragen und Informationsvorlagen.