Bezirksvertretung Mitte · 19. Mai 2020 · TOP 6.8.1

Veränderungsbedarf bei den Standorten Gemeinsamen Lernens (GL) an Grundschulen in Bielefeld; hier: Schulträgerzustimmung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) zu Einrichtung bzw. Widerruf des GL

zur Kenntnis genommen: Ein Bericht oder eine Antwort wurde vorgestellt. Zu entscheiden gab es nichts, deshalb wurde nicht abgestimmt – typisch bei Anfragen und Informationsvorlagen. Beschlussvorlage

Früherer Beschluss

Am 17.03.2020 im Schul- u. Sportausschuss: einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen

Der Schul- und Sportausschuss stimmte Änderungen beim Gemeinsamen Lernen an Grundschulen zum Schuljahr 2020/2021 zu. Am Grundschulverbund nördliche Innenstadt (Hellingskampschule) wird das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Förderbedarf eingerichtet, während es an der Grundschule Ubbedissen widerrufen wird.

Zum Beschluss

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.